Wer ist förderberechtigt?
Sie können die Riester-Renten-Förderung erhalten wenn:
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ab 2008 Mindesteigenbeitrag 4% (zusammen mit Zulagen) des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens
Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
Geringfügig Beschäftigte, die die Beitragsleistung zur Rentenversicherung auf den vollen Satz aufstockt haben
Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
Wehr- und Zivildienstleistende
Selbstständige – bei Vorliegen der weiteren Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

