Wer ist förderberechtigt?

Sie können die Riester-Renten-Förderung erhalten wenn:

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung

Ab 2008 Mindesteigenbeitrag 4% (zusammen mit Zulagen) des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens

Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis

Geringfügig Beschäftigte, die die Beitragsleistung zur Rentenversicherung auf den vollen Satz aufstockt haben

Beamte und Empfänger von Amtsbezügen

Wehr- und Zivildienstleistende

Selbstständige – bei Vorliegen der weiteren Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

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